
Im Rahmen der Dorferneuerung können auch Maßnahmen von privaten Grundstückseigentümern gefördert werden. Der Förderumfang und die Voraussetzungen einer Förderung können Sie dem Faltblatt entnehmen.
Im Rahmen der Dorferneuerung können auch Maßnahmen von privaten Grundstückseigentümern gefördert werden. Der Förderumfang und die Voraussetzungen einer Förderung können Sie dem Faltblatt entnehmen.
Wahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes – FlurbG, Art. 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes – AGFlurbG)
Am 19.02.2013 fand im Stedi die Wahl der Vorstandsmitglieder für den Vorstand der Dorferneuerung Nonnenhorn statt.
Die Grundstückseigentümer der im Verfahrensgebiet liegenden Grundstücke haben folgende Vorstandsmitglieder und Stellvertreter gewählt:
Mitglieder | Stellvertreter |
Christian Kuprella |
|
Thomas Gierer |
Roland Hornstein |
Hedi Probst |
Hans-Jörg Witzigmann |
Inge Kiefer |
Rotraud Schwantes |
Hinzu kommen als Vorsitzende Max Lang und Heidi Hehl, Stellvertreterin, beide vom Amt für ländliche Entwicklung Schwaben.
Das Amt für ländliche Entwicklung Schwaben hat für das Verfahren Nonnenhorn II – Dorferneuerung Gemeinde Nonnenhorn, Landkreis Lindau (Bodensee) am 17.12.2012 einen Flurbereinigungsbeschluss erlassen.
Den Beschluss und die dazugehörende Gebietskarte können Sie hier aufrufen:
Flurbereinigungsbeschluss vom 17.12.2012
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Nonnenhorn. Tel. 08382 /98 68 0.