Der Landesteg in rotem Licht nach dem Sonnenuntergang

Facebook + Instagram

Inhalt

Möchten Sie die schönsten Sonnenuntergänge in Nonnenhorn zumindest am Bildschirm miterleben?
…informiert sein, was es alles an Neuigkeiten in Nonnenhorn gibt?
…über alle Feste und Termine auf dem Laufenden sein?
…schauen wie die Wetterlage gerade so ist?
Dann besuchen Sie uns doch auf Instagram und Facebook und werden Sie unser Fan!

 

Hinweis:
Durch Klick auf die folgenden Links werden Seiten von Drittanbietern aufgerufen, dabei werden Daten an Dritte übertragen und u.U. auch dort gespeichert.

Unsere Social Media Kanäle

Einleitung

Gewinnspielbedingungen Social Media

Inhalt

Veranstalter der Gewinnspiels ist die Tourist Information Nonnenhorn, Seehalde 2 , 88149 Nonnenhorn

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden die Teilnahmebedingungen akzeptiert.

Das Gewinnspiel steht in keinerlei Verbindung zu Facebook oder Instagram.

Teilnahmeberechtigt ist jede(r), die/der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Die Teilnahme kann durch eine entsprechende Antwort in den Kommentaren erfolgen, durch Direkt PN oder auch durch eine Email an marketing@ti-nonnenhorn.de
Die Email Adressen der Teilnehmer*innen  werden anschließend vernichtet. (Datenschutz)

Das Gewinnspiel findet an den 4 Adventssonntagen statt. Der Teilnahmeschluss wird im entsprechenden Beitrag angegeben.
Am darauffolgenden Tag wird die Gewinnerin/der Gewinner unter Ausschluss des Rechtsweg per Zufallsprinzip gezogen.
Die Gewinnerin/ der Gewinner ist mit der Veröffentlichung ihres/seines Namens einverstanden.
Wenn die Gewinne nicht verschickt werden können (z.B. Bruchgefahr), ist der/die Gewinner*in einverstanden, den Gewinn in der Tourist Information abzuholen oder abholen zu lassen.

Sollten Fotos oder Texte zugesandt werden, garantiert die Teilnehmer*innen, die alleinigen Rechte am entsprechenden Foto/Text zu besitzen.
Die Teilnehmer*innen stellen die Tourist Information Nonnenhorn von Ansprüchen Dritter, gleich jeder Art frei.
Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung die Tourist Information von Rechtsverteidigungskosten vollständig freizustellen.

Es gilt deutsches Recht.

Nach Oben