Einleitung

Erklärung

Inhalt

Die Gemeinde Nonnenhorn ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Unser Maßstab für die Barrierefreiheit sind die Anforderungen der Bayerische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik BayEGovV (externer Link) in Verbindung mit der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 (externer Link). Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Online-Präsenz der Gemeinde Nonnenhorn www.nonnenhorn.de (externer Link).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:
Barrierefreiheits-Funktionen dieser Webseite
Die speziellen Funktionen und Modi zur barrierefreien Nutzung dieser Website sind nutzerfreundlich erreichbar. Im Kopfbereich befindet sich die Menüleiste, über die Sie Ihre gewünschte Funktion auswählen können. Die Einstellungen zu Kontrast und Schriftgröße finden Sie auf der rechten Seite nach den einzelnen Menüpunkten und der Volltextsuche.
Schrift vergrößern:
Den Modus zur Schriftvergrößerung können Sie auf unserer gesamten Webseite nutzen. In drei Stufen kann so die Schriftgröße der Seite individuell gewählt werden. Mit einem dritten Klick auf den kleinsten Buchstaben „A“ verändern Sie die Schrift wieder in ihre ursprüngliche Größe.
Kontrastmodus:
Auch der Kontrastmodus richtet sich besonders an Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen. Mit einem Klick auf das Symbol rechts oben in der Menüleiste nutzen Sie unseren Webauftritt mit einem besonders kontrastreichen Layout. Mit einem zweiten Klick gelangen Sie zum normalen Farbdesign zurück.
Einfache Sprache:
Wir sind bemüht die Inhalte in einer gut verständlichen Sprache bereitzustellen.
Wir schreiben möglichst kurze und eindeutige Sätze und verzichten dabei auf Ironie, Abkürzungen und Metaphern.
Tastatursteuerung:
Wir sind bemüht, dass große Teile der Website mit der Tastatur steuerbar sind. Mit der Tabulatortaste können weite Teile der Website angesteuert werden. Wir sind uns bewusst, dass es stellenweise noch einen Bedarf zur Verbesserung gibt.

Vorlesefunktion:
Vorlesen ist technisch vorbereitet für die jeweiligen Browser-Funktionen und kann entsprechend ausgelesen werden. Eine direkte Vorlesefunktion innerhalb der Website ist noch nicht vorhanden.
Alternativtexte und Untertitel:
Wir pflegen bei unseren Bilddateien einen Alternativtext, der die Bildinhalte wiedergibt. Bei unseren YouTube Videos wird ein automatisch generierter Untertitel angezeigt.

Diese Webseite ist mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische E-Government-Verordnung – BayEGovV) vereinbar.
Ausnahmen sind nachfolgend aufgeführt.
An der Behebung der Stellen, die nicht barrierefrei sind, arbeiten wir. Nicht barrierefreie Inhalte:

  • PDF- und Office-Dateien die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden
  • PDF-Dateien von Dritten und fehlende Bildbeschreibungen unter Bildern in PDFs
  • Vorlesefunktion innerhalb der Website ist nicht vorhanden
  • Gebärdensprache nicht vorhanden
  • Nicht bei allen Bedienelementen sind die Kontrastwerte ausreichend
  • Die Strukturierung durch Überschriften ist nicht auf allen Seiten konsequent umgesetzt
  • Die Seite ist zu großen Teilen, jedoch nicht komplett ohne Farben nutzbar
  • Die Seite kann nicht ausschließlich mit der Tastatur bedient werden
  • Der Tastaturfokus ist nicht immer deutlich sichtbar
  • Untertitel und Alternativtexte nicht immer vollständig

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.05.2022 erstellt und zuletzt am 06.05.2024 überarbeitet.
Die Erklärung basiert auf einer vorgenommenen Selbstbewertung.

Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen

Wenn Sie in unserem Angebot auf Barrieren stoßen oder Kritik an unserer Umsetzung haben, kontaktieren Sie uns bitte!
Sie erreichen uns auch per E-Mail unter marketing@ti-nonnenhorn.de (externer Link zum E-Mail Versand) oder nutzen Sie unser Feedback-Formular. Wir werden dann versuchen, eine Lösung zu finden.

Durchsetzungsverfahren:
Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von vier Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber den Betreibern des Webangebots Maßnahmen erforderlich sind.

Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Überwachungs- und Durchsetzungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Str. 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de (externer Link)
Internet: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html (externer Link)

 

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Feedbackmechanismus

Kontaktieren Sie uns gerne!


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